Rechtsprechung
OLG Naumburg, 28.08.2012 - 3 WF 166/12 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,62575) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 126 BGB, § 260 Abs 1 BGB, § 888 Abs 1 S 1 ZPO, § 120 Abs 1 FamFG
Pflicht zur Auskunftserteilung: Anforderungen an die Erklärung des Schuldners - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dessau-Roßlau, 26.04.2012 - 3 F 658/10 ZV 2
- OLG Naumburg, 28.08.2012 - 3 WF 166/12
- OLG Naumburg, 30.08.2012 - 3 WF 166/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05
Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft
Auszug aus OLG Naumburg, 28.08.2012 - 3 WF 166/12
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts bedarf eine Auskunft nach § 260 Abs. 1 BGB einer eigenen und schriftlichen verkörperten Erklärung des Auskunftsschuldners, die jedoch nicht die gesetzliche Schriftform nach § 126 BGB erfüllen muss und auch durch einen Boten, z. B. einen Rechtsanwalt, an den Gläubiger übermittelt werden darf (BGH FamRZ 2008, 600).